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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

1.1. 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

Expertise for Animals gGmbH
Oberlandstraße 26-35
12099 Berlin
E-Mail: info@expertiseforanimals.com
Internet: www.expertiseforanimals.com
USt.IdNr.: DE348777512
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 235778 B
 
(im Folgenden “Auftragnehmerin” genannt) und unseren Kund_innen (im Folgenden “Auftraggeber_in” genannt) ab dem 19.05.2022.

1.2.        

Diese AGB gelten sowohl, wenn der_die Auftraggeber_in  Verbraucher_in ist, als auch Unternehmer_in. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Demgegenüber ist Unternehmer gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3.        

Die AGB der Auftragnehmerin gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der_des Auftraggeber_in werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1.        

Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit

2.2.        

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird jeglicher Mehraufwand der Auftragnehmerin, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des_der Auftraggeber_in, als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Tages- und Stundensätzen berechnet.

2.3.        

Die Leistung der Auftragnehmerin gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen und Ergebnisse der Auftragnehmerin seitens der_des Auftraggeber_in umgesetzt werden.
 

2.4.        

Der_die Auftraggeber_in ist zur Abnahme des Projektergebnisses verpflichtet.  Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Auftragnehmerin diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

2.5.        

Die Auftragnehmerin führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis

Mitwirkunsgpflicht der_des Auftraggeber_in

3.1.        

Der_die Auftraggeber_in ist verpflichtet, die Auftragnehmerin vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und der Auftragnehmerin sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2.        

Sollte der_die Auftraggeber_in mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist ein Projektverzug, je nach Auftragslage und auf unbestimmte Zeit, seitens der Auftragnehmerin in Kauf zu nehmen.

4. Haftung

4.1.   

Die Auftragnehmerin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf_innen.

4.2.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Auftragnehmerin sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf_innen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Auftragnehmerin sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf_innen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

4.3.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.4.

Wegen unverschuldeter Irrtümer und Übermittlungsfehlern, welche die Auftragnehmerin zur Anfechtung berechtigen, kann der_die Auftraggeber_in Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

4.5.
      

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des_der Auftraggeber_in an Fremdfirmen oder andere Dritte erteilt werden, übernimmt die Auftragnehmerin gegenüber dem_der Auftraggeber_in keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Auftragnehmerin kein Auswahlverschulden trifft. Die Auftragnehmerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.

5. Vergütung, Zahlungsbedingung, Aufrechnung

5.1.        

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Beendigung des Projektes fällig. Die Auftragnehmerin stellt ihre Leistung sofort nach Erbringung in Rechnung.

5.2.        

Soweit  keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

5.3.        

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Geheimhaltung

6.1.        

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem_der Auftraggeber_in bekannt werdenden Tatsachen und sonstige Geschäftsgeheimnisse des_der Auftraggeber_in absolut vertraulich zu behandeln.

7. Schlussbestimmungen

7.1.        

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem_der Auftraggeber_in und der Auftragnehmerin ist der Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist auch berechtigt, am Sitz des_der Auftraggeber_in zu klagen.

7.2.        

Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

7.3.  

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.